Schreibschutz aufheben

Schreibschutz aufheben bezeichnet das Wiederherstellen der Möglichkeit, eine Datei, ein Dokument oder einen Datenträger zu verändern. „Schreibgeschützt“ beschreibt dabei keinen einheitlichen technischen Zustand: Eine Datei kann durch ein Dateiattribut, fehlende Zugriffsrechte, eine Einstellung im Anwendungsprogramm, eine Freigabeberechtigung oder einen schreibgeschützten Datenträger nicht bearbeitbar sein. Welche Maßnahme erforderlich ist, hängt deshalb von der Ursache ab.

Formen des Schreibschutzes

Bei einem Dateiattribut ist die einzelne Datei als schreibgeschützt gekennzeichnet. Davon zu unterscheiden sind Zugriffsrechte: Sie legen fest, welche Benutzer eine Datei lesen oder ändern dürfen. Dokumentprogramme können darüber hinaus eigene Bearbeitungssperren setzen, etwa für ein Word-Dokument oder ein Excel-Arbeitsblatt. Schließlich kann ein ganzer Datenträger schreibgeschützt sein. Das Entfernen eines Dateiattributs beseitigt keine Sperre, die auf einer anderen dieser Ebenen besteht.

Ein schreibgeschützt geöffnetes Dokument lässt sich unter Umständen weiterhin lesen, drucken oder als Kopie unter einem anderen Namen speichern. Schreibschutz ist daher nicht gleichbedeutend mit einem Verbot, den Inhalt zu kopieren. Auch eine Meldung wie „zur Bearbeitung gesperrt“ muss keinen dauerhaft eingerichteten Schutz anzeigen: Sie kann auftreten, weil eine andere Person oder eine noch laufende Anwendung die Datei geöffnet hat.

Ursache feststellen

Vor einer Änderung sollte geprüft werden, was genau nicht möglich ist: Lässt sich nur eine bestimmte Datei nicht speichern, betrifft das Problem alle Dateien in einem Ordner oder ist ein gesamtes Laufwerk nicht beschreibbar? Ebenso ist zu unterscheiden, ob bereits das Betriebssystem eine Änderung verweigert oder ob erst ein geöffnetes Dokument seine Bearbeitung einschränkt. Bei Dateien aus dem Internet oder E-Mail-Anhängen kann eine Office-Anwendung zunächst eine geschützte Ansicht verwenden; deren Sicherheitswarnung sollte nicht ohne Prüfung der Herkunft übergangen werden.

Schreibschutz in Windows aufheben

Dateiattribut ändern

Bei einer einzelnen Datei kann im Datei-Explorer über einen Rechtsklick auf die Datei, Eigenschaften und das Feld Schreibgeschützt geprüft werden, ob das entsprechende Attribut gesetzt ist. Ist es aktiviert, kann es dort deaktiviert und die Änderung bestätigt werden. Bleibt die Datei anschließend nicht bearbeitbar, liegt die Ursache möglicherweise nicht an diesem Attribut.

Über die Windows-Eingabeaufforderung lässt sich das Attribut mit attrib -r „C:\Pfad\Datei.txt“ entfernen. Das Gegenstück attrib +r setzt es. Der Befehl attrib dient auch dazu, Dateiattribute anzuzeigen; mit weiteren Optionen kann er auf mehrere Dateien angewendet werden. Solche Änderungen sollten nur für die tatsächlich betroffenen Dateien vorgenommen werden.

Datenträger prüfen

Ist ein gesamter Datenträger schreibgeschützt, hilft das Ändern des Attributs einer einzelnen Datei nicht. Windows stellt für Datenträgerattribute den Befehl attributes disk in DiskPart bereit. Nach Auswahl des richtigen Datenträgers kann attributes disk clear readonly dessen schreibgeschütztes Attribut löschen. Vor einem solchen Eingriff muss die Datenträgerauswahl sorgfältig geprüft werden; außerdem setzt das Verfahren voraus, dass dieses Attribut tatsächlich die Ursache ist.

Schreibschutz auf dem Mac aufheben

Auf einem Mac lassen sich Zugriffsrechte im Finder prüfen: Datei, Ordner oder Volume auswählen, Ablage → Informationen öffnen und den Bereich Teilen & Zugriffsrechte ansehen. Nur Lesen erlaubt das Öffnen, nicht aber das Ändern; Lesen & Schreiben erlaubt beides. Wer zur Änderung berechtigt ist, kann die Einstellungen gegebenenfalls nach dem Entsperren des Informationsfensters anpassen. Rechte eines Ordners können bei Bedarf auch auf seine Unterobjekte angewendet werden.

Diese Zugriffsrechte sind von einer Sperre innerhalb eines Programms zu unterscheiden. Bei einer Excel-Arbeitsmappe für Mac kann beispielsweise die Option Immer schreibgeschützt öffnen aktiviert sein; sie lässt sich im Menü Datei wieder deaktivieren, sofern die nötigen Schreibberechtigungen bestehen.

Schreibschutz in Dokumentprogrammen

Microsoft Word

Word kann ein Dokument so einstellen, dass es schreibgeschützt geöffnet wird, oder die Bearbeitung ausdrücklich einschränken. Bei einer Bearbeitungseinschränkung wird der Schutz über die entsprechende Schutzfunktion im Dokument beendet; wurde dafür ein Kennwort vergeben, ist dieses erforderlich. Ein ohne Kennwort eingerichteter Bearbeitungsschutz kann dagegen von einer Person mit Zugriff auf das Dokument beendet werden. Die Funktion Immer schreibgeschützt öffnen ist von einer solchen kennwortgeschützten Einschränkung zu unterscheiden.

Microsoft Excel

In Excel schützen Blattschutz und Arbeitsmappenschutz unterschiedliche Dinge. Der Blattschutz kann die Bearbeitung von Zellen einschränken; der Schutz der Arbeitsmappenstruktur betrifft unter anderem das Hinzufügen, Verschieben oder Umbenennen von Blättern. Ein Blattschutz wird am betroffenen Arbeitsblatt über Blattschutz aufheben beendet, ein Strukturenschutz über Arbeitsmappe schützen. Ist ein Kennwort eingerichtet, muss es dabei eingegeben werden. Diese Schutzarten sind nicht mit dem Schreibgeschützt-Attribut der Datei gleichzusetzen.

LibreOffice

In LibreOffice Writer können einzelne Dokumentbereiche geschützt sein, obwohl andere Teile des Dokuments bearbeitbar bleiben. Der Schutz eines Bereichs lässt sich unter Format → Bereiche nach Auswahl des betreffenden Bereichs aufheben; gegebenenfalls wird das dafür festgelegte Kennwort verlangt. In Calc können geschützte Tabellen beziehungsweise Zellen ebenfalls eine gesonderte Aufhebung des Schutzes erfordern.

Freigaben, gleichzeitige Bearbeitung und Kennwörter

Bei gemeinsam genutzten Dateien entscheidet auch die erteilte Berechtigung darüber, ob eine Person Änderungen speichern darf. Wird eine Datei gerade von jemand anderem bearbeitet, kann es erforderlich sein zu warten oder zunächst eine eigene Kopie anzulegen. Eine im Hintergrund laufende Office-Anwendung kann ebenfalls eine Bearbeitungssperre verursachen. Solche Fälle sollten nicht durch eine Änderung des Dateiattributs mit einem ausdrücklich eingerichteten Schreibschutz verwechselt werden.

Ein Kennwortschutz ist gesondert zu behandeln. Ein erforderliches Kennwort lässt sich nicht dadurch ersetzen, dass im Betriebssystem das Attribut „Schreibgeschützt“ entfernt wird. Ist das Kennwort nicht bekannt, ist die berechtigte Person oder die zuständige Verwaltung um Zugriff zu bitten. Microsoft weist darauf hin, dass vergessene Kennwörter für geschützte Office-Dateien nicht ohne Weiteres wiederhergestellt werden können.

Praktisches Vorgehen

  1. Umfang prüfen: Betrifft die Einschränkung eine Datei, ein Dokument innerhalb einer Anwendung, einen Ordner oder einen ganzen Datenträger?
  2. Meldung und Einstellungen vergleichen: Dateieigenschaften, Zugriffsrechte, Dokumentenschutz und Hinweise auf eine gleichzeitige Bearbeitung weisen auf unterschiedliche Ursachen hin.
  3. Nur die passende Sperre ändern: Ein Dateiattribut wird am Dateisystem geändert, ein Blatt- oder Bereichsschutz im jeweiligen Programm und eine Freigabeberechtigung durch eine dazu berechtigte Person.
  4. Ergebnis prüfen: Nach der Änderung sollte getestet werden, ob sich die Datei bearbeiten und am gewünschten Ort speichern lässt. Bleibt das Speichern unmöglich, ist eine weitere Ursache zu prüfen; bei OneDrive-Dateien kann beispielsweise auch ein ausgeschöpfter Speicherplatz das Speichern verhindern.

Das Aufheben eines Schreibschutzes ist somit keine einzelne, überall gleiche Funktion. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Dateiattribut, Zugriffsrecht, Anwendungsschutz, Bearbeitungssperre und Datenträgerstatus. Erst wenn die tatsächliche Ursache feststeht, lässt sich die Bearbeitbarkeit gezielt wiederherstellen.